Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 7 K 1823/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Röntgenverordnung, Verwaltungsgebühren, Gebührenfreiheit, Kostenfreiheit, Sozialleistungsträger, Sozialleistungen, Bundesknappschaft, Knappschaft Bahn See, bundesunmittelbare Körperschaft, Ärztekammer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 8 GebG NRW, § 64 SGB X
Röntgenverordnung, Verwaltungsgebühren, Gebührenfreiheit, Kostenfreiheit, Sozialleistungsträger, Sozialleistungen, Bundesknappschaft, Knappschaft Bahn See, bundesunmittelbare Körperschaft, Ärztekammer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung einer Qualitätssicherung zum Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen; Abwälzung der Gebührenausfälle bei der Überprüfung von Röntgeneinrichtungen auf dieÄrzteschaft; Überprüfung von Röntgengeräten zum Schutz des Bürgers vor einer unnötigen Strahlenbelastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85
Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger - …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 7 K 1823/06
Auf diese Vorschrift können sich auch Sozialleistungsträger wie die Klägerin berufen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 70.85 -, NVwZ 1987, 1.070).
- VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 659/09
Gebührenfreiheit von Sozialleistungsträgern - Angabe der Rechtsgrundlage; …
Angesichts des nach der vorstehend angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung weit zu verstehenden Begriffs der Geschäfte, die aus Anlass der Erbringung einer Sozialleistung nötig werden und damit unter die Kostenfreiheit nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X fallen, gehört die Überprüfung von Röntgeneinrichtungen des Sozialmedizinischen Dienstes der Klägerin ohne Weiteres dazu (so auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.02.2008 - 7 K 1823/06).